Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 22.06.2020, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.09.2020.
I.
Der Kläger begehrt mit am 18.12.2019 erhobener Klage von der Beklagten als Herstellerin des von ihm erworbenen Pkw VW Passat, Schadenersatz infolge des Einbaus einer abgasbeeinflussenden Software in die Motorsteuerung dieses Fahrzeuges. Eine Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren erfolgt von Seiten der Klagepartei nicht.
1. 2. 3.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|