Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10.12.2019, Az.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 10.12.2019, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Stuttgart ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
5.Die Revision gegen dieses Urteil wird zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 24.949,42 € festgesetzt.
I.
I. a. b. II. III.
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