OLG Köln - Urteil vom 19.01.1995
18 U 143/94
Normen:
Fundstellen:
MDR 1995, 748

Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater

OLG Köln, Urteil vom 19.01.1995 - Aktenzeichen 18 U 143/94

DRsp Nr. 1995/4863

Beginn der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Steuerberater

Wird von einem Steuerberater Schadensersatz verlangt mit der Begründung, er habe versäumt, gegen einen unrichtigen Steuerbescheid rechtzeitig Einspruch einzulegen und macht der Steuerberater geltend, er habe rechtzeitig Einspruch eingelegt, beginnt die Verjährung des Schadensersatzanspruchs frühestens mit Erlaß des Urteils des Finanzgerichts, das die Klage abweist, mit der die Verwerfung des Einspruchs durch das Finanzamt als unzulässig angefochten worden ist.

Normenkette:

Steuerberatungsgesetz § 68 ;

Gründe:

Die Berufung des Beklagten sowie die - unselbständige - Anschlußberufung der Kläger sind zulässig. Beide Rechtsmittel bleiben jedoch in der Sache ohne Erfolg.

Den Klägern steht gegen den Beklagten ein Anspruch aus positiver Forderungsverletzung auf Ersatz der Schäden zu, die ihnen dadurch entstanden sind, daß die Bescheide des Finanzamts D. vom 30. 08.1989, durch die gegen die Kläger Steuernachzahlungen für das Jahr 1985 festgesetzt wurden, nicht im Rechtsmittelverfahren aufgehoben wurden.