1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 13.1.2006 wird zurückgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 94%, die Beklagten samtverbindlich 6%.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Die Revision wird zugelassen.
I. Der Kläger begehrt von den Beklagten, seinen Steuerberatern, den Ersatz von Steuernachteilen und der Gerichtskosten eines Finanzgerichtsverfahrens.
Der Kläger ist Apotheker sowie Alleingesellschafter und Geschäftsführer der S.-Verlag für medizinisch-pharmazeutische Informationen GmbH (im Folgenden: GmbH).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|