FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.03.2000
V 301/99
Normen:
EigZulG § 4 Satz 1; EigZulG § 2 Abs. 1 ;

Beginn des Förderungszeitraums bei Anschaffung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.03.2000 - Aktenzeichen V 301/99

DRsp Nr. 2001/2554

Beginn des Förderungszeitraums bei Anschaffung

Anschaffung nicht bewohnbarer Objekte - Beginnt der Förderzeitraum der Eigenheimzulage auch bei Erwerb einer im Zeitpunkt der Übergabe noch nicht bewohnbaren Eigentumswohnung im Jahr der Anschaffung (1997) oder erst nach Durchführung umfangreicher Renovierungs- und Umbauarbeiten an der Wohnung im Jahr des Einzugs (1998) - Begriff der "Anschaffung" einer Wohnung? (Rechtsfrage übernommen aus der Liste beim BFH anhängiger Verfahren)

Normenkette:

EigZulG § 4 Satz 1; EigZulG § 2 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob das beklagte Finanzamt (FA) die von den Klägern (Kl.) für eine Eigentumswohnung beantragte Eigenheimzulage zu Recht nicht für den gesamten Förderzeitraum gewährt hat.

Die Kl. erwarben durch Vertrag vom 27. August 1997 (Angebot), 22. September 1997 (Annahme) die im Kalenderjahr 1975 erbaute Eigentumswohnung in A je zur ideellen Hälfte zum Kaufpreis von 390.000 DM. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte zum 22. Dezember 1997. Nach den Darlegungen der Kl. wird die Wohnung seit dem 1. Juni 1998 zu eigenen Wohnzwecken genutzt.

Die wenige Monate nach Besitzübergabe erfolgte Nutzung wird von den Kl. damit begründet, dass die Wohnung im Zeitpunkt der Besitzübergabe auf Grund vorhandener Mängel nicht bewohnbar war. Im Einzelnen stellten sich die Mängel wie folgt dar:

Wohnzimmer: