FG Brandenburg vom 13.05.1998
2 K 2354/97 Ez
Fundstellen:
EFG 1998, 1043

Beginn des Förderzeitraums bei Genossenschaftsanteilen

FG Brandenburg, vom 13.05.1998 - Aktenzeichen 2 K 2354/97 Ez

DRsp Nr. 2001/2718

Beginn des Förderzeitraums bei Genossenschaftsanteilen

Ist ein Steuerpflichtiger einer Genossenschaft in Gründung 1996 beigetreten und wird die Genossenschaft erst 1997 eingetragen, beginnt der achtjährige Förderzeitraum für die Eigenheimzulage erst 1997.

Für die Praxis:

Aus der Legaldefinition des Genossenschaftsanteils des § 17 Satz 1 EigZulG - auf die § 17 Satz 7 Bezug nimmt - ergibt sich, daß es sich um den Erwerb eines Mitgliedschaftsrechts an einer eingetragenen Genossenschaft handeln muß (vgl. auch Erlaß Thüringen vom 26.3.1998, Deutsches Steuerrecht, 680).