Streitig ist, ob die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts -GbR- mit der Errichtung und dem Verkauf eines Autohofes gewerblichen Grundstückshandel betreibt.
Kläger sind zum einen die A. und B. GbR in Liquidation -Autohof C.-, vertreten durch ihre Liquidatoren, sowie die ehemaligen Gesellschafter der GbR. Der Kläger zu 3) ist Architekt und betreibt ein Atelier für Architektur und Stadtplanung. Daneben ist der Inhaber der Firma W.. Der Kläger zu 2) ist Fahrlehrer.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|