LSG Bayern - Urteil vom 01.03.2018
L 20 KR 284/16
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1 ; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
SG Würzburg, vom 29.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 KR 455/15

Beginn eines KrankengeldanspruchsFeststellung der Arbeitsunfähigkeit

LSG Bayern, Urteil vom 01.03.2018 - Aktenzeichen L 20 KR 284/16

DRsp Nr. 2018/13833

Beginn eines Krankengeldanspruchs Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

1. Für einen Krankengeldanspruch wegen ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich auf den Tag abzustellen, der dem Tag nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt. 2. Das Gesetz bietet weder einen Anhalt für das Verständnis des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V als bloßer Zahlungsvorschrift noch dafür, dass der Krankengeldanspruch gemäß § 44 SGB V schon bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entsteht.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 29.04.2016 wird zurückgewiesen.

II.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 44 Abs. 1 ; SGB V § 46 S. 1 Nr. 2;

Tatbestand

Die Klägerin begehrt die Weiterzahlung von Krankengeld über den 03.07.2015 hinaus.

Die 1968 geborene Klägerin war zunächst als Arbeitnehmerin bei der Beklagten gegen Krankheit pflichtversichert. Das Arbeitsverhältnis wurde zum 30.06.2015 von Seiten des Arbeitgebers während der Probezeit gekündigt.