Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 07.03.2016 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin Anspruch auf eine Neufeststellung einer Hinterbliebenenrente aus der Versicherung des A. A. hat und hierbei eine Begrenzung der Entgeltpunkte durch Bestimmungen des
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