FG Münster - Beschluss vom 24.01.2000
9 V 6384/99 K
Normen:
KStG § 8a; EGV Art. 43 ;
Fundstellen:
AG 2001, 40
EFG 2000, 397

Begrenzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung eu-rechtlich

FG Münster, Beschluss vom 24.01.2000 - Aktenzeichen 9 V 6384/99 K

DRsp Nr. 2001/2287

Begrenzung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung eu-rechtlich

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 8a KStG mit dem Diskriminierungsverbot des Art. 43 EGV vereinbar ist.

Normenkette:

KStG § 8a; EGV Art. 43 ;

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Körperschaftsteuer- (KSt-)Bescheide 1997 und 1998 wegen Verstoßes der Vorschrift des § 8 a KStG gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 43 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) bestehen.

Die Antragstellerin (ASt.) hat den Vertrieb von Schiffszubehör, Wassersportartikeln, Freizeit- und Bastelartikeln, Freizeit- und Berufskleidung, Dekorationsgegenständen sowie von Eisenwaren und ähnlichen Gegenständen zum Unternehmensgegenstand.

Das am 29.08.1996 erhöhte Stammkapital beträgt 2 Mio. DM. Alleinige Gesellschafterin der ASt. ist die niederländische Firma ... deren alleinige Gesellschafterin wiederum die niederländische Firma ... ist.

Mit Vertrag vom 01.12.1996 gewährte die Firma ... der ASt. ein Darlehen i. H. v. 3 Mio. DM. Das Darlehen ist in zehn Raten à 300 000,00 DM jährlich, beginnend mit dem 01.10.1998, zurückzuzahlen. Der variable Zinssatz betrug bis Ende 1997 4,5 %. Die Zinsen waren zum Jahresende zu zahlen.