FG Münster - Urteil vom 16.05.2003
11 K 2612/01 F
Normen:
AO (1977) § 42 ; EStG § 7a ; FördG § 4 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1185

Begriff der Anzahlung unabhängig vom Baufortschritt und Anzahlung als Rechtsmissbrauch bei Zahlung ins Blaue hinein

FG Münster, Urteil vom 16.05.2003 - Aktenzeichen 11 K 2612/01 F

DRsp Nr. 2003/14060

Begriff der Anzahlung unabhängig vom Baufortschritt und Anzahlung als Rechtsmissbrauch bei Zahlung ins Blaue hinein

1. Eine Anzahlung i. S. von §§ 4 Abs. 2 FördG, 7a EStG setzt nicht voraus, dass diese nach dem Stand der Baumaßnahme bemessen ist. 2. Die volle Kaufpreisvorauszahlung, die sich innerhalb der gesetzlichen Regelungen der MaBV bewegt, kann grundsätzlich nicht rechtsmissbräuchlich sein. 3. Rechtsmissbrauch liegt vor, wenn die Vertragsbeteiligten mit der Vereinbarung der Anzahlung einerseits erstreben, dass der Erwerber frühzeitig in den Genuss der Sonderabschreibung nach dem FördG gelangt, während sie andererseits eine unverzügliche und alsbaldige Realisierung des begünstigten Vorhabens - und damit der Anzahlung selbst - nicht beabsichtigen oder von einer solchen nicht ausgehen können.

Normenkette:

AO (1977) § 42 ; EStG § 7a ; FördG § 4 Abs. 2 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die Höhe der Sonderabschreibung für Anzahlungen auf Anschaffungskosten gemäß § 4 Abs. 2 FördG.