Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.06.2015 -
Unter Zurückweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.191,38 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 96 % und die Klägerin zu 4 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bzw. während Durchführung einer medizinischen Rehabilitation für den Zeitraum 08.09.2014 bis 12.10.2014.
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