Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Karlsruhe, vom 31. Januar 2007 13 K 139/04 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Revisionsbeklagte zu tragen.
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