Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 21.04.2015 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Beklagte zustehen. Diese Ansprüche will die Klägerin auf eine Benachteiligung wegen ihrer Behinderung stützen.
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