Die Beschwerde des Beteiligten vom 21. August 2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 13. August 2019, Az. 95 VR 17424 B, wird zurückgewiesen.
I.
Mit notarieller Urkunde vom 11. Juli 2019 meldete der Vorstand des Beteiligten unter Vorlage des Protokolls der Mitgliederversammlung, einer brieflichen Abstimmung vom 06. April 2019, Herrn O### L## und Frau S### S#### als stellvertretende Vorsitzende zur Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Charlottenburg - Registergericht an. In dem der Anmeldung beigefügten Protokoll ist u.a. festgehalten, dass Herr L## mit 79 Ja-Stimmen und Frau S#### mit 74 Ja-Stimmen gewählt worden sind bei 172 stimmberechtigten Stimmen. Angaben zu Gegenstimmen oder Enthaltungen gibt es im Protokoll nicht.
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