BFH - Urteil vom 05.11.2014
VIII R 28/11
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c; EStG § 10d Abs. 4; EStG § 23 Abs. 3 Satz 9;
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 01.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 190/09

Begriff der Emissionsrendite i.S. von § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 S. 2 EStG

BFH, Urteil vom 05.11.2014 - Aktenzeichen VIII R 28/11

DRsp Nr. 2015/2680

Begriff der Emissionsrendite i.S. von § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 S. 2 EStG

1. Wird eine Inhaberschuldverschreibung während ihrer Laufzeit mit 1% p.a. fest verzinst, liegt eine von der Wertentwicklung des eingesetzten Kapitals eindeutig abgrenzbare Emissionsrendite vor.2. Inwieweit die zugesagte Mindestrendite dem Kapitalmarkt im Zeitpunkt der Emission entspricht, ist für das Vorliegen einer Emissionsrendite i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG unerheblich.3. Der Einkommensteuerbescheid ist nicht Bezugspunkt für eine Änderung der nach § 10d Abs. 4, § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG nicht ausgleichbaren Veräußerungsverluste.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c; EStG § 10d Abs. 4; EStG § 23 Abs. 3 Satz 9;

Gründe

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erwarb am 8. Dezember 2005 einen ausschließlich auf effektive Lieferung gerichteten Kauf-Optionsschein (Optionsschein I), der von der Bank X, Luxemburg, ausgegeben worden war. Der Kaufpreis für den Optionsschein I (Laufzeitende: 27. Dezember 2006) betrug 227.500 EUR. Im Fall der Ausübung der Option war der Kläger berechtigt, gegen Zahlung von weiteren 30.000 EUR eine von der Bank Y ausgegebene Inhaberschuldverschreibung (ISV) zu erwerben (ISV I), deren Auszahlungsprofil an die Wertentwicklung des DAX gekoppelt war.