Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21. November 2013
Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger für den Zeitraum Januar bis März 2012 Kindergeld für A in gesetzlicher Höhe zu gewähren.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Beklagte zu tragen.
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