Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 02.03.2016 - 7 K 3227/15 E aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Streitig ist, ob die Kläger und Revisionskläger (Kläger) ein Betriebsgrundstück veräußert und hieraus einen steuerbaren Gewinn gemäß § 13 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erzielt haben.
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