1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig sind die von der Klägerin geltend gemachten Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Die Klägerin erzielte in den Streitjahren unter anderem als Districtmanagerin bei der Unternehmensgruppe ...Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
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