Streitig ist, ob der Steuerpflichtige (Stpfl.) sog. "Verwaltungskostenbeiträge", die er neben den Zinsen für ein Darlehen der Wohnungsbauförderungsanstalt (WFA) entrichtet hat, und Gebühren für ein Mietkonto im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV) zusätzlich zu dem im Streitjahr (1997) geltenden gesetzlichen Werbungskosten(WK)-Pauschbetrag als "Schuldzinsen" absetzen kann.
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