Der Kläger ist Insolvenzverwalter des Vermögens der G. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin). Ihre Alleingesellschafterin war ursprünglich die F. GmbH (nachfolgend: F. GmbH), die Ende 2000 auf die Beklagte verschmolzen worden ist. Bis dahin war die F. GmbH eine 100 %ige Tochter der F. Beteiligungs GmbH, deren Alleingesellschafterin die Beklagte (als Konzernmutter) war.
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