Der Kläger seit dem 10.09.2003 Halter eines kraftradähnlichen Vierradkraftfahrzeugs (auch Quad oder Ultraleichttraktor genannt). Es handelt sich um ein offenes Fahrzeug des Herstellers Kawasaki (KLF 300 4 x 4) mit vier Rädern, zwei Sitzplätzen und einer Anhängerkupplung. Es wird mit einem Motorradlenker gesteuert. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs beträgt 466 kg. Der Otto-Motor mit 290 ccm Hubraum erzeugt eine Leistung von 15 kW/20 PS, die auf zwei Antriebsachsen geleitet wird und das Fahrzeug auf eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h beschleunigen kann.
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