BFH - Urteil vom 26.02.2014
VI R 40/12
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; EStG § 9 Abs. 5;
Vorinstanzen:
FG Rheinland-Pfalz, vom 19.01.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1270/09

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers; Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

BFH, Urteil vom 26.02.2014 - Aktenzeichen VI R 40/12

DRsp Nr. 2014/8855

Begriff des häuslichen Arbeitszimmers; Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen Telearbeitsplatz

Auch ein Raum, in dem ein Steuerpflichtiger zuhause einen Telearbeitsplatz unterhält, kann dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers entsprechen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b; EStG § 9 Abs. 5;

Gründe

I. Streitig ist die Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, in dem ein so genannter Telearbeitsplatz eingerichtet wurde.