Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.
A. I. Vorgelegte Rechtsfrage
Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 21. November 2013 IX R 23/12 (BFHE 243,
"1. Setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird?
2. Sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer entsprechend den Grundsätzen des Beschlusses des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 GrS 1/06 (BFHE 227,
II. Sachverhalt und Ausgangsverfahren
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