Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 2015
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine AG, war 2001 (Streitjahr) Organträgerin der A. Am 10. April 2002 reichte die Klägerin ihre Körperschaftsteuererklärung für das Streitjahr beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt —FA—) ein, der hierauf den Körperschaftsteuerbescheid vom 22. April 2003 erließ. Dabei wurden bei der Klägerin u.a. negative Einkünfte der A in Höhe von ... DM berücksichtigt und die Körperschaftsteuer zunächst auf 0 € festgesetzt.
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