Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 19.08.2016, Az. 1 HK
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Die Klägerin macht Ansprüche aus einem Prozessvergleich geltend, die Beklagte widerklagend Schadensersatz wegen Korrosion eines von der Klägerin gelieferten Salzsilos.
1. 2. 1. 2. 1. 2. 3.
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