BFH - Urteil vom 12.11.2020
III R 6/20
Normen:
AO § 8; EStG § 32, § 62, § 63;
Fundstellen:
BFH/NV 2021, 646
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 16.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2853/17

Begriff des Wohnsitzes in Deutschland als Voraussetzung des Anspruchs auf Kindergeld

BFH, Urteil vom 12.11.2020 - Aktenzeichen III R 6/20

DRsp Nr. 2021/6117

Begriff des Wohnsitzes in Deutschland als Voraussetzung des Anspruchs auf Kindergeld

1. NV: Die Grundsätze, nach denen sich bestimmt, ob jemand einen inländischen Wohnsitz nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG hat, sind geklärt und richten sich nach § 8 AO. 2. NV: Die Beurteilung, ob objektiv erkennbare Umstände auf die Beibehaltung und Nutzung einer Wohnung schließen lassen, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und obliegt im Wesentlichen dem FG.

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 16.12.2019 – 8 K 2853/17 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Baden-Württemberg zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

Normenkette:

AO § 8; EStG § 32, § 62, § 63;

Gründe

I.

Streitig ist der Kindergeldanspruch für den Zeitraum ab Juli 2017 bis Oktober 2017 für ein minderjähriges Kind.