I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wird vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) auf Zoll von rd. 10.000 € und Einfuhrumsatzsteuer von rd. 21.000 € in Anspruch genommen. Er sei daran beteiligt gewesen, rd. 800 Bekleidungsgegenstände und zahlreiche andere Waren aus China vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Union zu verbringen oder er habe sogar diese Waren in Besitz gehabt und habe dabei wissen müssen, dass sie vorschriftswidrig verbracht worden sind.
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