I.
Mit Bescheid vom 27. August 1998 setzte der Antragsgegner (Ag) für den am ... 1980 geborenen Sohn ... des Antragsstellers (Ast) für die Zeit vom 1. Juni 1998 bis 28. Februar 1999 Kindergeld fest. Grundlage dieses Bescheides waren die Angaben des Ast in dessen Erklärung zu den Einkünften und Bezügen eines über 18 Jahres alten Kindes für das Kalenderjahr 1998.
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