Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.1.2020 geändert.
Die aufschiebende Wirkung der beim Sozialgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen S
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.583,37 Euro festgesetzt.
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