Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 30.7.2021 geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der beim Sozialgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen S
Der Antragsteller trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 42.492,09 Euro festgesetzt.
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