Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 109,50 € festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. September 2018 ist unbegründet. Die von ihr dargelegten Gründe, auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§
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