FG Düsseldorf, vom 31.03.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 2956/07
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision im Verfahren vor dem Finanzgericht betreffend Antragsstellungen des Steuerberaters im Verfahren
BFH, Beschluss vom 15.07.2010 - Aktenzeichen IV B 55/09
DRsp Nr. 2010/17380
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision im Verfahren vor dem Finanzgericht betreffend Antragsstellungen des Steuerberaters im Verfahren
NV: Wird der Prozessbevollmächtigte ohne Vorlage einer Vollmacht einstweilen zur Prozessführung zugelassen, so kann ein Endurteil erst nach Ablauf der für die Beibringung der Vollmacht (bzw. Beibringung der Genehmigungen betr. die bisherigen Prozessführung) zu setzenden angemessenen Frist ergehen.