LAG Köln - Urteil vom 12.04.2017
11 Sa 336/16
Normen:
BGB § 611; BGB § 613; BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 4934/15

Begründetheit eines Beschäftigungsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

LAG Köln, Urteil vom 12.04.2017 - Aktenzeichen 11 Sa 336/16

DRsp Nr. 2017/16615

Begründetheit eines Beschäftigungsanspruchs bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

Ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Beschäftigung, der sich grundsätzlich aus der arbeitsvertraglichen Förderungspflicht des Arbeitgebers (§§ 611, 613, 242 BGB) ergibt, ist nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer schon seit längerer Zeit arbeitsunfähig und damit nicht leistungsfähig ist.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil desArbeitsgerichts Köln vom 20.10.2015 - 16 Ca 4934/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 613; BGB § 242;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Beschäftigungsanspruch des Klägers.

Der am . .19 geborene Kläger hatte sich auf eine Stellenausschreibung (Bl. 8 d. A.) zum Oberarzt in der Klinik für Allgemeine Neurochirurgie, Pädiatrische Neurochirurgie, beworben.