Der Antrag des Klägers, ihm für das Verfahren einen besonderen Vertreter zu bestellen, wird abgelehnt.
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 30. März 2022 -
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|