Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Münster vom 30.06.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Zahlung von Krankengeld für die Zeit vom 16.05.2020 bis 24.05.2020.
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