Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.12.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
I.
Der Kläger wendet sich mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem Klageverfahren, das auf Gewährung eines Mehrbedarfs wegen nicht verschreibungspflichtiger Medikamente gerichtet war.
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