Die Beschwerde der Klägerin zu 1. gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 29. März 2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin zu 1. trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. bis 6.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 378.870 Euro festgesetzt.
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