Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung in dem Urteil des Sozialgerichts Münster vom 20.12.2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht erhobene Nichtzulassungsbeschwerde ist unbegründet.
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