Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 290,32 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten haben in dem der Beschwerde zugrunde liegenden Klageverfahren über die Zahlung von Kosten für die stationäre Krankenhausbehandlung i.H.v. 290,32 € gestritten.
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