Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) begehrt die Verpflichtung des Beklagten und Revisionsklägers (Ministerium), ihm bei der Teilnahme an einer künftigen Steuerberaterprüfung für die schriftlichen Aufsichtsarbeiten eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um jeweils drei Stunden zu gewähren.
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