I. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 21. Dezember 1998 übertrug L Teilgeschäftsanteile an mehreren Kapitalgesellschaften an seine beiden damals minderjährigen Kinder, die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) und ihren jüngeren Bruder, unter der Auflage, diese in eine zugleich errichtete Gesellschaft bürgerlichen Rechts einzulegen. Gemäß § 5 Nr. 2 des Schenkungsvertrages übernahm L die aufgrund des Vertrages geschuldete Schenkungsteuer. In der für die Klägerin abgegebenen Schenkungsteuererklärung gab er an, dass die Schenkungsteuer von ihm getragen werde.
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