Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG, gegen die der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) unter dem 2. September 1997 eine Betriebsprüfungsanordnung erlassen hat. Einspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Das Finanzgericht (FG) ließ in seinem am 9. Mai 2001 zugestellten Urteil die Revision nicht zu.
Mit am 11. Juni 2001 beim Bundesfinanzhof (BFH) per Fax eingegangenem Schriftsatz legte die Klägerin Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein, ohne diese näher zu begründen. Mit weiterem Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 28. Juni 2001 beantragte die Klägerin, die Begründungsfrist für die Beschwerde bis zum 9. August 2001 zu verlängern. Diesem Antrag gab der Senatsvorsitzende am 2. Juli 2001 statt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|