I.
Der Kläger, Antragsteller, Beschwerdegegner und Beschwerdeführer (Kläger) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der B-KG.
Die B-KG hatte mit Pachtvertrag vom 30./31. Oktober 1991 ein im Inland gelegenes Hotel S für 20 Jahre an die P-GmbH verpachtet. Am 28. Juni 1995 kündigte die P-GmbH den Pachtvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 1995. Die P-GmbH entrichtete die Pacht bis einschließlich Oktober 1995. Mit Urteil vom 25. März 1997 wies das zuständige Oberlandesgericht eine Klage der B-KG gegen die P-GmbH auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung ab. Dagegen legte die B-KG Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Die P-GmbH räumte das Hotel zum 30. September 1997.
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