I.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Erben nach ihrer Mutter K, die im Jahr 2002 einen Geschäftsanteil an der seit 1996 bestehenden E-Genossenschaft zur Förderung des Wohnbaus e.G. (E) erwarb. Nach § 2 ihrer Satzung bezweckt E, genossenschaftliches Wohnen zu fördern. § 11 der Satzung räumt den Mitgliedern ein Erwerbsrecht i.S. des § 17 des Eigenheimzulagengesetzes (EigZulG) ein. Im Jahr 2004 beschloss die Generalversammlung der E, die Genossenschaft aufzulösen. Auch danach vermietete E neben verschiedenen Veräußerungen weiterhin Wohnungen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|