Die Beteiligten streiten über eine Verlustberücksichtigung nach § 17 EStG.
Der Kläger erwarb am 10.12.1999 einen Geschäftsanteil von 900 DM an der "A Gesellschaft mbH" (GmbH) zu einem Preis von 145.396,44 DM. Das Stammkapital der GmbH betrug zum damaligen Zeitpunkt 86.300 DM, sodass der Kläger mit dem erworbenen Geschäftsanteil zu 1,043 % an der GmbH beteiligt war. Nach Erwerb der Beteiligung wurde das Stammkapital der GmbH insgesamt dreimal erhöht; die neuen Geschäftsanteile wurden jeweils durch neue Gesellschafter übernommen. Infolge der Kapitalerhöhungen entwickelte sich die relative Beteiligung des Klägers an der GmbH wie folgt:
Geschäftsanteil Stammkapital Beteiligung (v. H.)
DM DM
10.12.1999 900 86.300 1,043
22.11.1999 900 87.800 1,025
02.03.2001 900 104.600 0,860
30.06.2001 900 109.900 0,819
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