Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist strittig, ob die Klägerin aufgrund Zustimmung zu einer in einer Verwaltungsvorschrift niedergelegten Übergangsregelung zu ihren Ungunsten als umsatzsteuerliche Organträgerin zu behandeln ist.
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