FG Berlin - Urteil vom 10.08.2000
1 K 1102/00
Normen:
FGO § 47 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 34

Behandlung des Ersuchens um eine korrigierte Einspruchsentscheidung

FG Berlin, Urteil vom 10.08.2000 - Aktenzeichen 1 K 1102/00

DRsp Nr. 2001/1411

Behandlung des Ersuchens um eine "korrigierte" Einspruchsentscheidung

Ist eine Einspruchsentscheidung mit einer klaren Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf die Klagefrist versehen und bittet der Steuerpflichtige dennoch gegenüber dem Finanzamt um Erlaß einer "korrigierten" Einspruchsentscheidung, so kann daraus nicht entnommen werden, dass gerichtlicher Rechtsschutz begehrt wird. Somit kann dieses Ersuchen nicht als Klage behandelt werden.

Normenkette:

FGO § 47 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob die Kraftfahrzeugsteuerpflicht des Klägers für das Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ... bereits mit dem Verkauf des Fahrzeugs am 24. März 1998 beendet war - so der Kläger -, oder ob die Kraftfahrzeugsteuer noch für die Zeit bis zum 21. April 1999 zu entrichten war, wie der Beklagte meint.