Der Kläger war in den Streitjahren 1986 bis 1988 Komplementär und alleiniger Geschäftsführer der (früheren) X. KG, Spedition und Transporte - künftig: KG-. Die Klägerin, seine Ehefrau, war Kommanditistin der KG. Der Kläger war zudem alleiniger Gesellschafter der G.-GmbH. Die Anteile wurden im Sonderbetriebsvermögen der KG gehalten (Bil). Klägerin war als Arbeitnehmerin bei der G.-GmbH beschäftigt.
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