Zwischen den Beteiligten ist streitig, wie monatliche Rentenzahlungen als Gegenleistung für den Eigentumserwerb an einem Grundstück in den Streitjahren 1996 bis 1999 steuerlich zu behandeln sind.
Die Kläger werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie erzielen u.a. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
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